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EU-Preisverordnung

Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte

EU-Preisverordnung

Benachrichtigung über Währungsumrechnungsentgelte

Ab dem 19. April 2021 werden Ihnen ggf. anfallende Währungsumrechnungsentgelte bei Zahlungen in der anderen EWR-Währung als dem Euro auf Wunsch über unseren neuen Themen-Kontowecker "EWR-Währung" mitgeteilt.

Neue EU-Preisverordnung

Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.

Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für die Währungs­umrechnungsbenachrichtigung mit Ihnen.

Unser Kommunikationsweg: ein neuer Kontowecker

Um Ihnen die Währungsumrechungsbenachrichtung bei Bedarf zustellen zu können, haben wir einen neuen Kontowecker "EWR-Währungswecker" eingerichtet.

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-Preisverordnung.

Was ist die EU-Preisverordnung?

Die EU-Preisverordnung enthält Vorgaben zu Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen und Währungs­umrechnungen. Verbraucher sollen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen erhalten, wenn sie Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum in einer anderen EWR1-Währung als dem Euro durchführen bzw. Geld abheben. Zum Beispiel: Sie bezahlen einen Einkauf in Dänemark mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) in Dänischen Kronen.

Europäischer Wirtschaftsraum

Welche sind die EWR-Länder?
  • Bulgarien
  • Polen
  • Dänemark
  • Rumänien
  • Island
  • Schweden
  • Kroatien
  • Tschechien
  • Liechtenstein
  • Ungarn
  • Norwegen
 
Was muss ich tun, um die Währungsumrechnungsbenachrichtigung zu erhalten?

Wenn Sie die Benachrichtigung zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt erhalten möchten, legen Sie bitte  einen entsprechenden Kontowecker an.

Erstellen Sie dazu einen Themenwecker und wählen Sie dann das Thema  "EWR-Währung"  und den gewünschten Kommunikationsweg aus. Sie können den Wecker individuell benennen.

Wann erhalte ich die erste Benachrichtigung?

Sie erhalten die Benachrichtigung ab dem 19. April 2021 für entsprechend ausgeführte Transaktionen.

Was passiert, wenn ich jetzt nichts unternehme?

Sollten Sie nichts unternehmen, erhalten Sie ab dem 19. April 2021 bei einem entsprechenden Karteneinsatz innerhalb von EWR-Ländern (in Fremdwährung) keine Währungsumrechnungsbenachrichtigung.

Kann ich der Benachrichtigung widersprechen?

Wenden Sie sich dazu bitte an unser KundenServiceCenter (Fon: 0800 400 501 53) oder Ihren Berater. Einen bereits angelegten Kontowecker können Sie jederzeit zum Beispiel im Online-Banking deaktivieren.

Kann ich die Währungsumrechnungsbenachrichtigung auch per Brief erhalten?

Nein, der Versand ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich.

Was ist ein Kontowecker?

Ein Kontowecker ist eine Benachrichtigung, die Sie für verschiedene Anlässe auf ihrem Konto oder Depot einrichten können.

Wenn Sie den neuen Kontowecker zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt einrichten möchten, können Sie das hier tun.

Erstellen Sie dazu einen Themenwecker und wählen Sie dann unter Thema EWR-Währung aus.

Der Kontowecker EWR-Währung löst eine Nachricht aus, wenn Sie mit einer Ihrer Karten die erste Bargeldauszahlung oder die erste bargeldlose Zahlung im Monat in einem EWR-Land in (dieser) Fremdwährung tätigen.

Dies gilt für alle Zahlungen ab dem 19. April 2021. Der Kontowecker ist personenbezogen, ebenso wie Ihre Karte(n).

Jeder Karteninhaber nutzt einen eigenen Kontowecker. Alle weiteren Informationen zum Kontowecker finden Sie hier.

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