Ab dem 19. April 2021 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Bargeldauszahlungen und Zahlungen mit Ihrer Sparkassen-Card oder Sparkassen-Kreditkarte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die in einer EWR Fremdwährung durchgeführt werden und eine Währungsumrechnung beinhalten.
Wir möchten Ihnen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen bieten und damit die gesetzlichen Bestimmungen umsetzen. Daher passen wir zum 19. April 2021 alle Giro- und Kartenverträge an und vereinbaren einen Kommunikationsweg für die Währungsumrechnungsbenachrichtigung mit Ihnen.
Um Ihnen die Währungsumrechungsbenachrichtung bei Bedarf zustellen zu können, haben wir einen neuen Kontowecker "EWR-Währungswecker" eingerichtet.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-Preisverordnung.
Die EU-Preisverordnung enthält Vorgaben zu Entgelten für grenzüberschreitende Zahlungen und Währungsumrechnungen. Verbraucher sollen eine bessere Übersicht zu Entgelten und Wechselkursen erhalten, wenn sie Kartenzahlungen im Europäischen Wirtschaftsraum in einer anderen EWR1-Währung als dem Euro durchführen bzw. Geld abheben. Zum Beispiel: Sie bezahlen einen Einkauf in Dänemark mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) in Dänischen Kronen.
1 Europäischer Wirtschaftsraum
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Wenn Sie die Benachrichtigung zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt erhalten möchten, legen Sie bitte einen entsprechenden Kontowecker an.
Erstellen Sie dazu einen Themenwecker und wählen Sie dann das Thema "EWR-Währung" und den gewünschten Kommunikationsweg aus. Sie können den Wecker individuell benennen.
Sie erhalten die Benachrichtigung ab dem 19. April 2021 für entsprechend ausgeführte Transaktionen.
Sollten Sie nichts unternehmen, erhalten Sie ab dem 19. April 2021 bei einem entsprechenden Karteneinsatz innerhalb von EWR-Ländern (in Fremdwährung) keine Währungsumrechnungsbenachrichtigung.
Wenden Sie sich dazu bitte an unser KundenServiceCenter (Fon: 0800 400 501 53) oder Ihren Berater. Einen bereits angelegten Kontowecker können Sie jederzeit zum Beispiel im Online-Banking deaktivieren.
Nein, der Versand ist ausschließlich auf elektronischem Weg möglich.
Ein Kontowecker ist eine Benachrichtigung, die Sie für verschiedene Anlässe auf ihrem Konto oder Depot einrichten können.
Wenn Sie den neuen Kontowecker zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt einrichten möchten, können Sie das hier tun.
Erstellen Sie dazu einen Themenwecker und wählen Sie dann unter Thema EWR-Währung aus.
Der Kontowecker EWR-Währung löst eine Nachricht aus, wenn Sie mit einer Ihrer Karten die erste Bargeldauszahlung oder die erste bargeldlose Zahlung im Monat in einem EWR-Land in (dieser) Fremdwährung tätigen.
Dies gilt für alle Zahlungen ab dem 19. April 2021. Der Kontowecker ist personenbezogen, ebenso wie Ihre Karte(n).
Jeder Karteninhaber nutzt einen eigenen Kontowecker. Alle weiteren Informationen zum Kontowecker finden Sie hier.
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