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Grundzüge des gesellschaftlichen Engagements

1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements

Die Mission der Sparkasse Münsterland Ost, „füreinander nachhaltig die Zukunft gestalten“, gilt auch für das gesellschaftliche Engagement, mit dem sie sich für ein attraktives und wirtschaftlich starkes Umfeld mit hoher Lebensqualität einsetzt. Ziel ist die Stärkung harter und weicher Standortfaktoren für die Region in dem Bewusstsein, dass diese die Anziehungs- und Bindungskräfte von Investorinnen und Investoren, Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern an die Region verstärken und fördern. Des Weiteren trägt die Unterstützung der Sparkasse dazu bei, dass viele Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden und Institutionen überhaupt erst realisiert werden können. Damit kommt das Engagement der Sparkasse mittelbar oder unmittelbar grundsätzlich allen Menschen zugute, die im Geschäftsgebiet leben und arbeiten. 

Angesichts der Notwendigkeit eines gesamtgesellschaftlichen Wandels zur Sicherstellung einer ökologisch, sozial und ökonomisch tragfähigen Zukunftsperspektive versteht die Sparkasse es als ihre strategische Aufgabe, die Menschen, Unternehmen und Institutionen in ihrem Geschäftsgebiet mit ihren Produkten und ihren Dienstleistungen aber auch mit ihrem gesellschaftlichen Engagement auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die Sparkasse setzt sich in ihrem Handeln für die Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ein – hierzu hat sich die Sparkasse mit Unterzeichnung der „Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften“ Ende 2020 öffentlich bekannt. Daher sollen die von den Organisationen zur Förderung angefragten Projekte möglichst einen Bezug zu einem oder mehreren der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele haben.

Die Sparkasse Münsterland Ost bekennt sich auch im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements explizit zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit und will mit ihren Projektförderungen einen Beitrag gegen Hass, Hetze, Diskriminierung und Polarisierung der Gesellschaft leisten.

Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.

Diesen Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller im Gebiet der Stadt Münster und des Kreises Warendorf wirken bzw. stattfinden; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.  

Sponsoringprojekte dienen zudem in besonderem Maße auch der werblichen Darstellung der Sparkasse. Diese Darstellung wird durch entsprechende Gegenleistungen der geförderten Organisation ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass sich die Sparkasse bei Multiplikatoren und der breiten Öffentlichkeit mit ihrem Engagement im öffentlichen Raum präsentieren kann und als bedeutender regionaler Partner wahrgenommen wird.

Einmal jährlich veröffentlicht die Sparkasse die vielfältigen Engagementleistungen über eine Gesamtliste, die auf der Homepage des Kreditinstituts zur Verfügung gestellt wird. Daraus gehen die einzelnen Förderbeträge, die Empfänger und die jeweilige Zwecksetzung hervor.

2. Voraussetzungen für Projektförderungen

Das Engagement der Organisationen in unserer Region ist vielfältig und wirkt sich auf unzählige Bereiche der Gesellschaft aus. Dabei ist es uns seit jeher ein Anliegen, dass wir insbesondere solche Projekte unterstützen, die dem Allgemeinwohl dienen.

2.1 Projektförderungen für das Allgemeinwohl der Gesellschaft

Vielfalt, Diversität, breitgefächerte Bildungs- und Kulturprojekte, abwechslungsreiche Sport- und Trainingsmöglichkeiten, ein starkes Netz an sozialen Angeboten – all diese Themen greifen zusammen und sorgen dafür, dass wir hier vor Ort attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen vorfinden. In diesem Rahmen unterstützen wir durch unser gesellschaftliches Engagement auch gerne zukünftig zahlreiche Maßnahmen, von deren Realisierung möglichst viele Menschen, unser Miteinander und die Region profitieren.

2.2 Projektförderungen mit konkretem Bezug auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Mit der Verabschiedung der Globalen Agenda 2030 haben die Vereinten Nationen 17 weltweit anerkannte Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beschlossen. Sie sollen dabei helfen, dauerhaft die Grundlagen für eine sichere und lebenswerte Zukunft aller Menschen zu verbessern. So möchten auch wir dazu einen Beitrag leisten, eine lebenswerte Zukunft zu schaffen, uns für mehr Nachhaltigkeit in der Region zu engagieren und andere ebenfalls zu dieser Haltung zu befähigen.Unser Nachhaltigkeitsverständnis erstreckt sich auf die Bereiche "Umwelt", "Menschen" und "Wirtschaft“ in unserer Region - abgekürzt mit „ESG“ (engl. Environment, Social, Governance). Insgesamt sehen wir unser Nachhaltigkeitsverständnis als einen lernenden, sich stetig weiterentwickelnden Prozess. Mit unserem gesellschaftlichen Engagement möchten wir deshalb konkrete Nachhaltigkeitsaspekte in den Blick nehmen und Vereine sowie Organisationen bei ihren eigenen Bemühungen um einen Nachhaltigkeitsbeitrag, der für spürbare Veränderungen vor Ort sorgt, unterstützen.

Überblick, der bei der Zuordnung unserer regionalen Förderaktivitäten zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen unterstützt.

3. Förderformen

Die Sparkasse Münsterland Ost engagiert sich mit folgenden Förderformen:

3.1 Spenden

Die Sparkasse unterstützt mit ihrem Spendenwesen zahlreiche gemeinnützige Organisationen bei der Realisierung der unterschiedlichsten Projekte.

3.2 Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen

Bei der Sparlotterie profitieren sowohl der Losinhaber als auch die Region.

3.3 Stiftungen

Die sechs Stiftungen der Sparkasse setzen nachhaltige Impulse für das gesellschaftliche Leben vor Ort.

3.4 Sponsoring 

Das Engagement der Sparkasse wird beim Sponsoring deutlich sichtbar: so präsentiert sie sich der jeweiligen Zielgruppe und der Öffentlichkeit.

4. Grundsätzlich ausgeschlossene Förderungen

Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse in folgenden Fällen grundsätzlich aus:

  • Einzelpersonen.
  • (Laufende) Personal-, Honorar-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reisekosten oder andere laufende Kosten.
  • Projekte, die vor Antragsstellung bereits begonnen haben bzw. abgeschlossen sind, die Parteien, politische Interessengruppen oder Cannabis-Anbauvereinigungen begünstigen, die einen rein kommerziellen Charakter haben oder bei denen es um Facharbeiten, Veröffentlichungen und Feiern bspw. zu einem Abschluss (Schule, FH, Uni) geht.
  • Projekte/Anschaffungen, die originäre (Pflicht-)Aufgaben einer Organisation sind, beispielsweise einer Kommune, Kirchengemeinde, Hilfsorganisation/med. Einrichtung oder Bildungseinrichtung.
  • Beim Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkasse sind universitäre Einrichtungen und folgende Maßnahmen von einer Förderung ausgenommen: Kategorie des § 52 Abs. 2 AO Nr. 15: Entwicklungszusammenarbeit.
  • Projekte, die offensichtlich im Widerspruch zu den unter Nr. 2 genannten „Voraussetzungen für Projektförderungen“ und den dort verlinkten 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen stehen bzw. Projekte die einen erkennbar negativen Einfluss auf die Erreichung dieser Ziele haben.
5. Kontaktmöglichkeit

Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen, das Sie für Ihren Verein / Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten,
können Sie direkt Ihre Online-Förderanfrage stellen. Bei Engagements mit Bedeutung für das gesamte östliche Münsterland, bei allgemeinen Fragen sowie Fragen zu den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:

Sparkasse Münsterland Ost
Referat Nachhaltigkeit und Engagement
Tel.: 0251 / 598 - 22170
E-Mail: engagement@sparkasse-mslo.de

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