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Grundzüge des gesellschaftlichen Engagements

1. Zielsetzung des Sparkassen-Engagements

Die Mission der Sparkasse Münsterland Ost, „füreinander nachhaltig die Zukunft gestalten“, gilt auch für das gesellschaftliche Engagement, mit dem sie sich für ein attraktives und wirtschaftlich starkes Umfeld mit hoher Lebensqualität einsetzt. Ziel ist die Stärkung harter und weicher Standortfaktoren für die Region in dem Bewusstsein, dass diese die Anziehungs- und Bindungskräfte von Investorinnen und Investoren, Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern an die Region verstärken und fördern. Des Weiteren trägt die Unterstützung der Sparkasse dazu bei, dass viele Veranstaltungen von Vereinen, Verbänden und Institutionen überhaupt erst realisiert werden können. Damit kommt das Engagement der Sparkasse grundsätzlich den Menschen zugute, die in der Stadt Münster bzw. im Kreis Warendorf leben und arbeiten. 

Mit unserem gesellschaftlichen Engagement unterstützen wir vielfältige Projekte, die soziale, ökologische oder wirtschaftliche Ziele in der Region fördern. Deshalb orientieren sich einzelne Bereiche unseres gesellschaftlichen Engagements an den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen. Daher sollen die von den Organisationen zur Förderung angefragten Projekte möglichst einen Bezug zu einem oder mehreren der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele haben.

Die Sparkasse Münsterland Ost bekennt sich auch im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements explizit zu Demokratie, Toleranz, Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit und will mit ihren Projektförderungen einen Beitrag gegen Hass, Hetze, Diskriminierung und Polarisierung der Gesellschaft leisten.

Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.

Diesen Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller im Gebiet der Stadt Münster und des Kreises Warendorf wirken bzw. stattfinden; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.

Sponsoringprojekte dienen zudem in besonderem Maße auch der werblichen Darstellung der Sparkasse. Diese Darstellung wird durch entsprechende Gegenleistungen der geförderten Organisation ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass sich die Sparkasse bei Multiplikatoren und der breiten Öffentlichkeit mit ihrem Engagement im öffentlichen Raum präsentieren kann und als bedeutender regionaler Partner wahrgenommen wird.

Einmal jährlich veröffentlicht die Sparkasse die vielfältigen Engagementleistungen über eine Gesamtliste, die auf der Homepage des Kreditinstituts zur Verfügung gestellt wird. Daraus gehen die einzelnen Förderbeträge, die Empfänger und die jeweilige Zwecksetzung hervor.

2. Voraussetzungen für Projektförderungen

Das Engagement der Organisationen in unserer Region ist vielfältig und wirkt sich auf unzählige Bereiche der Gesellschaft aus. Dabei ist es uns seit jeher ein Anliegen, dass wir insbesondere solche Projekte unterstützen, die dem Allgemeinwohl dienen.

2.1 Projektförderungen für das Allgemeinwohl der Gesellschaft

Vielfalt, Diversität, breitgefächerte Bildungs- und Kulturprojekte, abwechslungsreiche Sport- und Trainingsmöglichkeiten, ein starkes Netz an sozialen Angeboten – all diese Themen greifen zusammen und sorgen dafür, dass wir hier vor Ort attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen vorfinden. In diesem Rahmen unterstützen wir durch unser gesellschaftliches Engagement auch gerne zukünftig zahlreiche Maßnahmen, von deren Realisierung möglichst viele Menschen, unser Miteinander und die Region profitieren.

2.2 Projektförderungen mit konkretem Bezug auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen

Mit der Verabschiedung der Globalen Agenda 2030 haben die Vereinten Nationen 17 weltweit anerkannte Ziele für eine nachhaltige Entwicklung beschlossen. Sie sollen dabei helfen, dauerhaft die Grundlagen für eine sichere und lebenswerte Zukunft aller Menschen zu verbessern. So möchten auch wir einen Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft leisten, uns für mehr Nachhaltigkeit in der Region engagieren und andere ebenfalls zu dieser Haltung befähigen. Unser Nachhaltigkeitsverständnis erstreckt sich auf die Bereiche „Umwelt“, „Menschen“ und „Wirtschaft“ – abgekürzt mit „ESG“ (engl. Environment, Social, Governance). Dies zeigt sich in unseren vielfältigen durchgeführten Förderungen in der Vergangenheit. Details zu unseren durchgeführten Förderungen des Vorjahres finden Sie hier. Mit unserem gesellschaftlichen Engagement möchten wir deshalb konkrete Nachhaltigkeitsaspekte in den Blick nehmen und Vereine sowie Organisationen bei ihren eigenen Bemühungen um einen Nachhaltigkeitsbeitrag, der für spürbare Veränderungen vor Ort sorgt, unterstützen.

Überblick, der bei der Zuordnung unserer regionalen Förderaktivitäten zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen unterstützt.

3. Ausgewählte Kriterien für die Vergabe und mögliche Förderformen

Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein potenzieller Förderpartner. Die Homepage der Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen – hier findet sich auch die digitale Förderanfrage:

www.sparkasse-mslo.de/spenden

Diese Aspekte sind für die Bewertung einer Förderanfrage besonders wichtig: 

  • Ist der Antragsteller als gemeinnützig anerkannt? 
  • Inwieweit stellt das vorgestellte Projekt einen Nutzen für die Region und insbesondere der hier lebenden Menschen dar? 
  • Ziel einer Förderung sollte immer auch sein, dass möglichst viele Menschen von dem Projekt profitieren. Damit dies gewährleistet ist und auch die Sichtbarkeit und positive Wahrnehmung des Projektes sowie der Sparkasse in der Region und bei den Menschen gestärkt wird, müssen Förderanfragen mindestens sechs Wochen vor dem eigentlichen Start gestellt werden. So ist nicht nur die rechtzeitige Bearbeitung durch die Sparkasse möglich, sondern auch die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit wirksam umsetzbar.
  • Wofür wird die beantragte Fördersumme verwendet und welchen Nutzen hat diese Förderung für den geplanten Verwendungszweck und den Verein 
  • Welche sonstigen Geldmittel stehen für das Projekt zur Verfügung? 
  • Die Sparkasse trägt insbesondere gerne zur Realisierung neuer Projektideen bei. Auf diese Weise gibt sie neuen Maßnahmen eine Starthilfe und unterstützt sie dabei, sich nachhaltig zu etablieren

Die Sparkasse Münsterland Ost engagiert sich mit folgenden Förderformen:

3.1 Spenden

Die Sparkasse unterstützt mit ihrem Spendenwesen zahlreiche gemeinnützige Organisationen bei der Realisierung der unterschiedlichsten Projekte.

3.2 Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkassen

Bei der Sparlotterie profitieren sowohl der Losinhaber als auch die Region.

3.3 Stiftungen

Die sechs Stiftungen der Sparkasse setzen nachhaltige Impulse für das gesellschaftliche Leben vor Ort.

3.4 Sponsoring 

Das Engagement der Sparkasse wird beim Sponsoring deutlich sichtbar: so präsentiert sie sich der jeweiligen Zielgruppe und der Öffentlichkeit.

4. Grundsätzlich ausgeschlossene Förderungen

Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse in folgenden Fällen grundsätzlich aus:

  • Einzelpersonen.
  • (Laufende) Personal-, Honorar-, Verwaltungs-, Bauunterhaltungs-, Reisekosten oder andere laufende Kosten.
  • Projekte, die vor Antragsstellung bereits begonnen haben bzw. abgeschlossen sind, die Parteien, politische Interessengruppen oder Cannabis-Anbauvereinigungen begünstigen, die einen rein kommerziellen Charakter haben oder bei denen es um Facharbeiten, Veröffentlichungen und Feiern bspw. zu einem Abschluss (Schule, FH, Uni) geht.
  • Projekte/Anschaffungen, die originäre (Pflicht-)Aufgaben einer Organisation sind, beispielsweise einer Kommune, Kirchengemeinde, Hilfsorganisation/med. Einrichtung oder Bildungseinrichtung.
  • Beim Zweckertrag aus der Sparlotterie der Sparkasse sind universitäre Einrichtungen und folgende Maßnahmen von einer Förderung ausgenommen: Kategorie des § 52 Abs. 2 AO Nr. 15: Entwicklungszusammenarbeit.
  • Projekte, die offensichtlich im Widerspruch zu den unter Nr. 2 genannten „Voraussetzungen für Projektförderungen“ und den dort verlinkten 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen stehen bzw. Projekte die einen erkennbar negativen Einfluss auf die Erreichung dieser Ziele haben.
5. Kontaktmöglichkeit

Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen, das Sie für Ihren Verein / Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten, können Sie direkt Ihre Online-Förderanfrage stellen. Bei Engagements mit Bedeutung für das gesamte östliche Münsterland, bei allgemeinen Fragen sowie Fragen zu den Nachhaltigkeitszielen der Sparkasse oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:

Sparkasse Münsterland Ost
Referat Nachhaltigkeit und Engagement
Tel.: 0251 / 598 - 22170
E-Mail: engagement@sparkasse-mslo.de

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