Das Credo der Sparkasse Münsterland Ost lautet: „Wir gestalten Zukunft für die Menschen in der Region“. Dieser Grundsatz gilt auch für das gesellschaftliche Engagement, mit dem die Sparkasse sich für ein attraktives, wirtschaftlich starkes Umfeld mit hoher Lebensqualität einsetzt. Ziel ist die Stärkung harter und weicher Standortfaktoren für die Region in dem Bewusstsein, dass diese die Anziehungs- und Bindungskräfte von Investoren, Bürgern und Besuchern an die Region verstärken und fördern. Damit kommt das Engagement der Sparkasse mittelbar oder unmittelbar grundsätzlich allen Menschen zugute, die im Geschäftsgebiet leben und arbeiten.
Sponsoringprojekte dienen zudem in besonderem Maße auch der werblichen Darstellung der Sparkasse. Diese Darstellung wird durch entsprechende Gegenleistungen der geförderten Organisation ermöglicht. Damit ist gewährleistet, dass sich die Sparkasse bei Multiplikatoren und der breiten Öffentlichkeit mit ihrem Engagement im öffentlichen Raum präsentieren kann und als bedeutender regionaler Partner wahrgenommen wird, der auch nachhaltig agiert. Nachhaltigkeit bedeutet für die Sparkasse, weder heute noch morgen auf Kosten anderer zu leben und zu wirtschaften – das wünschen wir uns auch von unseren Partnern. Deshalb sollen die von den Organisationen zur Förderung angefragten Projekte einen Bezug zu einem oder mehreren der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen haben.
Die Sparkasse fördert Projekte, deren Finanzierung unter Berücksichtigung der Sparkassenförderung gesichert ist und legt Wert darauf, dass die Antragssteller in angemessenem Umfang Eigen- sowie ggf. weitere Fremdmittel in das Projekt einbringen.
Diesen Zielsetzungen entsprechend sollen die Projekte der Antragsteller im Gebiet der Stadt Münster und des Kreises Warendorf wirken; Antragsteller können ihren Sitz jedoch auch außerhalb des Geschäftsgebietes haben.
Einmal jährlich veröffentlicht die Sparkasse die vielfältigen Engagementleistungen über eine Gesamtliste, die auf der Homepage des Kreditinstituts zur Verfügung gestellt wird. Daraus gehen die einzelnen Förderbeträge, die Empfänger und die jeweilige Zwecksetzung hervor.
Die Sparkasse Münsterland Ost engagiert sich mit folgenden Förderformen:
Das Engagement der Sparkasse wird beim Sponsoring deutlich sichtbar: so präsentiert sie sich der jeweiligen Zielgruppe und der Öffentlichkeit.
Eine Vergabe von Förderungen schließt die Sparkasse in folgenden Fällen grundsätzlich aus:
Wenn Sie Unterstützung bei einem Projekt brauchen, das Sie für Ihren Verein / Ihre Institution gerne in die Tat umsetzen möchten,
können Sie gleich hier Ihre Online-Förderanfrage stellen. Bei Engagements mit Bedeutung für das gesamte östliche Münsterland, bei allgemeinen Fragen oder bei sonstigen Hinweisen und Impulsen melden Sie sich gerne unter:
Sparkasse Münsterland Ost
Nachhaltigkeit und Engagement
Tel.: 0251 / 598 - 22170
E-Mail: engagement@sparkasse-mslo.de
Die Sparkasse möchte mit ihrem Spendenwesen Vereine und Institutionen dabei unterstützen, sich für ihr Lebensumfeld zu engagieren und auf diese Weise mit Projekten Nutzen zu stiften. So unterschiedlich wie diese Projekte sind, so breit gefächert und verschiedenartig ist auch das Spendenengagement der Sparkasse. Es reicht von kleineren Spenden für Spielgeräte im Kindergarten über die Unterstützung für Sportvereine, soziale Einrichtungen und Umweltprojekte bis zu Spenden für wissenschaftliche Projekte und kulturelle Einrichtungen.
Mit den Spenden sind keine Gegenleistungen des Empfängers verbunden. Sie sind freiwillige Zuwendungen für einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO). Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein. Dieser Nachweis wird über den Freistellungsbescheid bzw. die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid (Ausstellungsdatum nicht älter als fünf Jahre), ggf. auch über die Bescheinigung nach § 60a Abs. 1 AO (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Jahre) erbracht. Sofern es sich beim Antragsteller um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Kirchengemeinden, staatliche Hochschulen) handelt, ist der Nachweis nicht erforderlich. Im Anschluss an die Förderung stellt der Antragssteller eine Spendenbescheinigung aus und lässt diese innerhalb von zwei Wochen der Sparkasse Münsterland Ost zukommen.
Die Überweisung der Spenden erfolgt ausschließlich auf Konten der als gemeinnützig anerkannten Einrichtung und in begründeten Ausnahmefällen auch über Verrechnungskonten öffentlicher Körperschaften bzw. der zu fördernden Organisation übergeordneter Stellen, beispielsweise Zentralrendanturen für Kirchengemeinden.
Ausgewählte Kriterien für die Spendenvergabe
Grundsätzlich: Wer von dem Wert und dem Nutzen seines Projektes überzeugt ist und bei der Realisierung finanzielle Unterstützung benötigt, für den ist die Sparkasse gerne ein offener Ansprechpartner. Die Homepage der Sparkasse dient hierfür als zentrale Anlaufstelle mit allen notwendigen Informationen – hier findet sich auch der digitale Förderantrag. Voraussetzung für dessen Bearbeitung ist die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
Diese Aspekte sind für die Bewertung eines Spendenantrags besonders wichtig:
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.