Die Transparenzvorschriften gemäß § 28 Pfandbriefgesetz schreiben die quartalsweise Publikation bestimmter Kennzahlen zur Deckungsmasse und zum Pfandbriefumlauf vor. Die dort geforderten Informationen zum letzten Quartal stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
In unserem Archiv finden Sie die Angaben gemäß § 28 PfandBG der letzten Quartale: