Finanzlösungen in der Corona-Krise
Bereits seit März begleitet uns das Coronavirus nun schon mit unterschiedlichsten spürbaren Folgen in unserem täglichen privaten und unternehmerischen Handeln. Ob finanzieller Erstbedarf oder Zwischen-Check – sprechen Sie Ihren persönlichen Berater jetzt an und erarbeiten Sie pragmatische Antworten auf Ihre dringenden Finanzfragen.
Damit wir auch in Ihrem Sinne zügig den richtigen Bedarf für unterstützende Maßnahmen ermitteln können, ist eine vorherige Liquiditätsplanung notwendig. Schätzen Sie für Ihr Unternehmen im ersten Schritt die Auswirkungen der Corona-Krise ein und berücksichtigen dabei sowohl Erlöse / Einnahmen als auch Ausgaben (zum Beispiel: Material / Wareneinkauf, Personalkosten incl. eigener Entnahmen, Raumkosten / Energie / Miete, Steuern, Darlehenstilgung / Zinsen, Sonstiges).
Vorlage zur Liquiditätsplanung (Excel)
Sprechen Sie zudem mit Ihrem Steuerberater. Denn neben der Liquiditätsplanung (mind. 6 Monate) sind folgende Unterlagen notwendig:
Angebote für Unternehmen und Selbständige.
Die KfW und die NRW.BANK bieten verschiedene Fördermöglichkeiten an. Neben Krediten für etablierte Unternehmen und speziellen Förderprogrammen für Gründer (für Unternehmen die kürzer als 5 Jahre am Markt sind), kann auch der neue KfW Schnellkredit eine sinnvolle Finanzierungsalternative sein.
Günstig für Sie: Diese Programme haben zum Teil bis zu 10 Jahren Laufzeit und bis zu zwei Tilgungsfreijahre. Wichtig, um die Liquidität Ihres Unternehmens zu schonen, bis die Folgen der Corona-Krise überwunden sind.
Gemeinsam finden wir den für Sie passenden Weg durch diese schwierige Zeit. Sprechen Sie Ihren Berater jetzt an.
Zur kurzfristigen finanziellen Überbrückung - spätere Umschuldung in öffentliche Fördermittel möglich.
Als Folge der Corona-Krise mussten viele kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Organisationen ihren Betrieb zeitweise stark einschränken oder sogar ganz aussetzen. Finanzielle Unterstützung können die Überbrückungshilfen als gemeinsames Programm von Bund und Ländern bieten. Des Weiteren können sich Unternehmen, die von den aktuellen Schließungen im Lockdown betroffen sind, Umsatzausfälle aus diesen Monaten anteilig erstatten lassen. Anträge hierfür sind online möglich.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit den obersten Landesfinanzbehörden eine Reihe konkreter steuerlicher Erleichterungen abgestimmt, um Unternehmen in der Corona-Pandemie zu entlasten. Diese Maßnahmen betreffen beispielsweise die Erstattung und Anpassung von Steuervorauszahlungen oder die Stundung von Steuerzahlungen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Hilfen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.
Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Erfahren Sie alles Wesentliche rund um die Leistung, die Arbeitgeber online beantragen können.
Beratung
Sprechen Sie Ihren persönlichen Berater jetzt telefonisch oder per E-Mail an, um gemeinsam pragmatische Antworten auf Ihre Herausforderungen zu erarbeiten und zügig umzusetzen.
In der aktuellen Situation bleiben Sie weiterhin handlungsfähig. Die Bargeldversorgung über Geldautomaten ist sichergestellt. Mit den Online-Services Ihrer Sparkasse machen Sie wichtige Bankgeschäfte einfach von zu Hause aus.
Mit dem Online-Banking Ihrer Sparkasse haben Sie immer und überall Zugriff auf Ihre Finanzen – vom Smartphone, Tablet oder Computer.
Nutzen Sie viele praktischen Funktionen Ihrer Sparkassen-App. Banking per Smartphone und Tablet – einfach und sicher.
Komfortabel, zuverlässig, vielseitig – ideal für jeden Einsatzbereich und fit für alle gängigen Karten.
*Zur Sicherheit findet vereinzelt auch eine Abfrage der PIN bei Beträgen bis 50 Euro statt.
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