Als Mieter einer neuen Wohnung sind Sie lt. Mietvertrag in der Regel verpflichtet, beim Vermieter eine Kaution als Sicherheit zu hinterlegen. Diese kann bis zum Dreifachen der Monatskaltmiete betragen.
Sie können sich an dieser Stelle den Mietkautionsvertrag herunterladen und direkt ausfüllen. Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag reichen Sie bitte in einer unserer Filialen zur weiteren Bearbeitung ein. Im Anschluss wird Ihnen das Mietkautions-Sparbuch ausgestellt.
Mietkaution:
Der Mieter eröffnet auf seinen Namen ein Mietkautions-Sparbuch. Das durch den Mieter eingezahlte Guthaben (bis zum Dreifachen der Kaltmiete) wird zugunsten des Vermieters verpfändet. Der Vermieter erhält somit ein Pfandrecht. Das benötigte Formular können Sie bereits jetzt runterladen und ausgefüllt zum Termin mitbringen.
Treuhandkonto:
Wenn die Spareinlage auf den Namen des Vermieters lautet, wird eine Sondervereinbarung für Mietkautionen getroffen. Das Konto wird wie ein Treuhandkonto geführt. Eine automatische Freistellung der Zinserträge über einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung ist in diesem Fall nicht möglich.
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