Vorteile

Umfassender Schutz vor hohen OP-Kosten
Fast die Hälfte aller Hunde und Katzen muss einmal im Leben operiert werden. Die Tier-OP Versicherung für Hunde und Katzen bietet Ihnen hierfür in den drei Angeboten Komfort, Premium und Premium plus finanzielle Sicherheit. Auf Wunsch können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren und je nach Angebot die optionalen Bausteine Zahn oder Tier Assistance ergänzen.

Ihre Vorteile im Überblick:
 

  • Leistungen für alle medizinisch notwendigen Operationen

  • Beim Tarif Premium plus unbegrenzte Jahreshöchstentschädigung
  • Alle Rassen sind versicherbar
  • Verzicht auf Kündigung im Schadenfall
  • Je nach Tarif zusätzlich der Abschluss von optionalen Bausteinen Zahn und Tier Assistance möglich
  • Sie bestimmen den Leistungsumfang und die Selbstbeteiligung in drei unterschiedlichen Paketen
Siegel Focus Money 2025 - Fairster Tierversicherer
Leistungen

Die Leistungen im Überblick

Kostenbeispiele

So teuer kann es ohne OP-Versicherung werden

Operationskosten für Hunde und Katzen

•       Kleinere Hauttumor-Erkrankung 1.000 Euro

•       Größere Organtumore 2.500 Euro

•       Hautverletzung/Wundnaht 500 Euro

•       Bandscheibenvorfall 5.000 Euro

•       Entzündung der Gebärmutter 1.800 Euro

•       Magendrehung 4.000 Euro

•       Ellbogengelenksdysplasie 3.000 Euro

•       Fraktur 3.500 Euro

•       Kreuzbandriss 3.500 Euro

•       Fremdkörperentfernung Endoskopie 1.000 Euro

•       Fremdkörperentfernung operativ 3.000 Euro

•       Zahnextraktion 1.200 Euro

FAQ
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Die Tier-OP Versicherung der HanseMerkur übernimmt die Tierarztkosten bis zur jeweiligen Leistungsgrenze, wenn an dem versicherten Tier aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls ein veterinär-medizinisch erforderlicher chirurgischer und auch ein minimalinvasiver Eingriff vorgenommen werden muss. Dieser Eingriff muss unter Narkose oder Schmerzausschaltung durchgeführt werden.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Nicht alle Kosten sind erstattungsfähig. Beispielsweise werden die Kosten nicht übernommen, wenn die Operation:

  • durch Krankheiten, Unfälle oder angeborene, genetisch bedingte oder erworbene anatomische Fehlentwicklungen, die dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung bekannt sind, notwendig ist;
  • bereits bei Antragstellung angeraten oder erforderlich ist;
  • der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dient und ästhetischen Charakter hat. Dies gilt auch für Maßnahmen am Gebiss des Tieres;
  • zur Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien sowie Zahnersatz durchgeführt wird.
Welche Hunde- bzw. Katzenrassen können versichert werden?

Es können alle Hunde- bzw. Katzenrassen – ohne Ausnahme – bei der Tier-OP-Versicherung der HanseMerkur versichert werden.

Gibt es ein Höchstaufnahmealter für Ihren Hund oder Katze?

Das Höchstaufnahmealter für Ihren Hund und Katze betragen 8 Jahre. Diese Grenze gilt nur für einen Neuabschluss. Ist das Haustier bei der HanseMerkur erst einmal versichert, kann es bis zum Lebensende auch abgesichert bleiben.

Welche Angaben werden bei Abschluss der Tier-OP-Versicherung benötigt?

Bei der Antragstellung müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Geschlecht, Name und Geburtsdatum des Tieres
  • Rasse des Hundes bzw. der Katze
  • Bei Mischlingshunden: Schulterhöhe
  • Bei Katzen Angaben zur Haltungsform (Wohnungskatze oder Freigänger)
  • Kennzeichnung des Tieres: Chip/Tätowierung und Nummer (Hund) bzw. eindeutige Beschreibung (Katze)
Wie versichere ich meinen Zweithund bzw. Zweitkatze?

Sie können mehrere Tiere mit nur einem Abschluss online versichern. Wählen Sie im Onlineabschluss einfach aus, ob Sie die Hunde/Katzen mit einer Tier-OP Versicherung oder mit einer Tier-Krankenversicherung versichern möchten, ob Sie eine Selbstbeteiligung oder einen zusätzlichen Baustein wünschen. Je Tier wird ein Versicherungsschein erstellt und jedes Tier erhält eine eigene Versicherungsscheinnummer.

Was bedeutet GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) schreibt allen praktizierendenTierärzten vor, wie sie Leistungen abzurechnen haben. Je nach Zeitaufwand,Schwierigkeit und örtlichen Verhältnissen errechnen sich die Gebühren aus demeinfachen bis dreifachen Gebührensatz

Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. Darüber hinaus haben Sie nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres das Recht, den Vertrag täglich zu kündigen.

Was muss ich bei der Einreichung einer Rechnung für tiermedizinische Behandlungen beachten?
  • Die Rechnung muss vollständig und gut lesbar sein. Entfernen Sie bitte Zahlungsbelege etc., die Teile der Rechnung verdecken.
  • Tragen Sie auf der Rechnung die Versicherungsscheinnummer ein.
  • Der Tiername auf der Rechnung muss denen im Versicherungsvertrag entsprechen. 
  • Die Tierarztrechnung soll einen Behandlungsgrund bzw. eine Diagnose enthalten.
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