Die Riester-Rente wird abgelöst – und Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Am 8. Mai 2026 wurde die Reform beschlossen, die mehr Renditechancen eröffnet, aber auch mehr Eigenverantwortung verlangt. Ab Januar 2027 soll es bis zu 540 Euro vom Staat dazugeben. Familien mit Kindern können noch mehr bekommen.
Künftig fördert der Staat die private Altersvorsorge noch gezielter: Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu einem Betrag von 360 Euro jährlich einen Zuschuss von 50 Cent. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent je zusätzlichem Euro.
Weitere Einzahlungen sind jederzeit möglich, wirken sich jedoch nicht zusätzlich auf die staatliche Förderung aus. Die maximale Zulage beträgt künftig bis zu 540 Euro pro Jahr.
| Zuschuss je gespartem Euro | Sparspanne | Zuschuss |
|---|---|---|
| 50 Cent | bis 360 Euro p.a. | 0 bis 180 Euro |
| 25 Cent | 360 bis 1.800 Euro p.a. | 180 bis 360 Euro |
Maximale Zulage
| 540 Euro
|
Familien profitieren besonders: Eltern erhalten für jedes Kind eine zusätzliche Zulage von 300 Euro im Jahr. Das gilt bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 25 Euro, also 300 Euro jährlich.
Junge Menschen unter 25 Jahren profitieren ebenfalls von der neuen Förderung. Im ersten Beitragsjahr erhalten sie einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Die neue private Altersvorsorge steht Selbstständigen und Freiberuflern ebenfalls zur Verfügung, sodass sie staatlich gefördert für das Alter vorsorgen können.
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter sogenanntem Bestandsschutz und laufen einfach weiter. Wer möchte, kann aber auch in das neue System wechseln, ohne die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Es können dabei jedoch Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt werden sollen. Wer bereits Rente bezieht, kann keine neue Ansparphase mehr beginnen. Denn das Altersvorsorgedepot ist explizit auf die Ansparphase ausgerichtet.
Der grundlegende Mechanismus bleibt: Wer im Laufe des Berufslebens in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, muss auf diese Beiträge zunächst keine Steuern zahlen. Dafür wird die spätere Rente im Ruhestand versteuert.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.