Überblick

Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Die Riester-Rente wird abgelöst – und Sie stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Am 8. Mai 2026 wurde die Reform beschlossen, die mehr Renditechancen eröffnet, aber auch mehr Eigenverantwortung verlangt. Ab Januar 2027 soll es bis zu 540 Euro vom Staat dazugeben. Familien mit Kindern können noch mehr bekommen.

Das wichtigste in Kürze

  • Ab Januar 2027 wird der Staat die private Altersvorsorge anders bezuschussen. Dann können keine neuen Verträge nach altem Riester-Modell mehr abgeschlossen werden.
  • Für die ersten 30 Euro monatlicher Sparleistung gibt es 50 Prozent Zuschuss vom Staat. Für darüber hinausgehende Beiträge beträgt die Förderung 25 Prozent – maximal 540 Euro pro Jahr. Es wird mehrere Möglichkeiten geben, das Geld anzulegen. Dabei unterscheiden sich Risiko und mögliche Renditen.
  • Bestehende Riester-Verträge bleiben vollständig erhalten und können weiter bespart werden, inklusive aller Zulagen.
Förderung

Wie hoch ist die geplante Förderung?

Künftig fördert der Staat die private Altersvorsorge noch gezielter: Für jeden eingezahlten Euro gibt es bis zu einem Betrag von 360 Euro jährlich einen Zuschuss von 50 Cent. Für weitere Einzahlungen bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent je zusätzlichem Euro.

Weitere Einzahlungen sind jederzeit möglich, wirken sich jedoch nicht zusätzlich auf die staatliche Förderung aus. Die maximale Zulage beträgt künftig bis zu 540 Euro pro Jahr.

 

Zuschuss je gespartem EuroSparspanneZuschuss
50 Centbis 360 Euro p.a.0 bis 180 Euro
25 Cent360 bis 1.800 Euro p.a.180 bis 360 Euro

Maximale Zulage

 

 

540 Euro

 

Zusätzlicher Zuschuss je Kind

Familien profitieren besonders: Eltern erhalten für jedes Kind eine zusätzliche Zulage von 300 Euro im Jahr. Das gilt bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 25 Euro, also 300 Euro jährlich.

Berufseinsteigerbonus

Junge Menschen unter 25 Jahren profitieren ebenfalls von der neuen Förderung. Im ersten Beitragsjahr erhalten sie einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Ihr nächster Schritt:

Sie sind schon jetzt interessiert? Teilen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten mit. Sobald das Altersvorsorgedepot für 2027 beantragt werden kann, kommen wir auf Sie zu. 

FAQ

Fragen und Antworten

Gilt die neue Altersvorsorge auch für Selbstständige?

Die neue private Altersvorsorge steht Selbstständigen und Freiberuflern ebenfalls zur Verfügung, sodass sie staatlich gefördert für das Alter vorsorgen können.

  • Gewerbetreibende mit Einkünften nach § 15 EStG
  • Selbständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EstG
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss nicht zwingend handeln. Alle bestehenden Verträge stehen unter sogenanntem Bestandsschutz und laufen einfach weiter. Wer möchte, kann aber auch in das neue System wechseln, ohne die bisher erhaltenen staatlichen Zulagen zurückzahlen zu müssen. Es können dabei jedoch Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen, die gesetzlich gedeckelt werden sollen. Wer bereits Rente bezieht, kann keine neue Ansparphase mehr beginnen. Denn das Altersvorsorgedepot ist explizit auf die Ansparphase ausgerichtet.

Was ist mit der Steuer?

Der grundlegende Mechanismus bleibt: Wer im Laufe des Berufslebens in einen Altersvorsorgevertrag einzahlt, muss auf diese Beiträge zunächst keine Steuern zahlen. Dafür wird die spätere Rente im Ruhestand versteuert.

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