Sammler

 

Werden Sammellastschriften (B2B, B2C/CORE) eingereicht, sind dabei in Abhängigkeit von der Zeit der Einreichung hinsichtlich des Ausführungsdatums unterschiedliche Vorlauffristen zu beachten. Der Sammelauftrag kann für inländische als auch für grenzüberschreitende Einzüge innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer genutzt werden. In diesem Sammler können mehrere Einzelaufträge zu einem Sammelauftrag zusammengefasst und abgesendet werden.

Lastschriftarten

Die angebotenen Lastschriftarten sind Basislastschrift und Firmenlastschrift.

IBAN-Only

Statt der bislang verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl ist es beim SEPA-Auftrag Pflicht, die IBAN (International Bank Account Number / Internationale Kontonummer) zu verwenden, um den Zahler eindeutig zu identifizieren.

Seit dem 01.02.2016 gilt die ausschließliche Verwendung der IBAN im gesamten SEPA-Raum. Der BIC wird im SEPA-Raum nicht mehr benötigt.

Adressangabe

Gemäß der aktuellen Geldtransferverordnung sind Sie seit dem 26. Juni 2017 bei Lastschriften in Nicht-EWR-Staaten grundsätzlich dazu verpflichtet die Anschrift des Zahlungspflichtigen an das Institut des Zahlungspflichtigen zu übermitteln. Die Adresse des Zahlungspflichtigen muss bei Lastschriften dann angegeben werden, wenn die Bank des Zahlungspflichtigen in einem Land außerhalb des EWR liegt. Betroffene Länder: Großbritannien (GB), Guernsey (GG), Jersey (JE), Isle of Man (IM), Monaco (MC), San Marino (SM), Schweiz (CH), St. Pierre und Miquelon (PM), Andorra (AD), Vatikan Staat (VA) und Gibraltar (GI).

Hinweise zum Mandat

Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten nicht in Anspruch genommen wird, ist das Mandat nicht mehr gültig. Bei jeder Lastschrift zu diesem Mandat (Inanspruchnahme) wird das Mandat, um die nächsten 36 Monate verlängert (gilt nicht bei Einmallastschriften). Das Mandat mit dem Zahler kann einmalig, wiederkehrend oder letztmalig vereinbart werden.

Hiernach richtet sich dann auch die zu verwendende Lastschriftsequenz.

Lastschriftsequenzen

Einmalige Lastschrift: die hier verwendeten Mandatsreferenzen sind für den einmaligen Einzug vorgesehen und verlieren nach Ausführung ihre Gültigkeit

Folge-Lastschrift: die hier verwendeten Mandatsreferenzen sind wiederkehrend

Letzte Lastschrift: die hier verwendeten Mandatsreferenzen verlieren nach Ausführung ihre Gültigkeit

Zum Fälligkeitstag beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

Unabhängig von der Lastschriftart und Lastschriftsequenz beträgt die Vorlauffrist ein beziehungsweise zwei Geschäftstage. Bei Einreichung vor der Cut-Off-Zeit entspricht der späteste Einreichungstag dem Fälligkeitstag abzüglich eines Geschäftstages. Bei Einreichung nach der Cut-Off-Zeit entspricht der späteste Einreichungstag dem Fälligkeitstag abzüglich zwei Geschäftstagen.

Zur Gläubiger-Identifikations-Nummer (CI) beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Der Zahlungsempfänger wird durch einen Creditor Identifier (CI) identifiziert. Der CI ist dauerhaft (je Zahlungsempfänger stets eindeutig), damit der Zahler (Zahlungspflichtige) und dessen Kreditinstitut für Rückzahlungen und Beschwerden auf den Zahlungsempfänger zugreifen können, und damit das Vorliegen eines gültigen Mandats geprüft werden kann. Weitere Hinweise zum Aufbau und zur Beantragung einer CI finden Sie unter folgendem Link der Deutschen Bundesbank: www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Wenn für einen Auftraggeber mehrere Gläubiger-Identifikationsnummer vorhanden sind, dann wird dem Kunden auf der Eingabemaske eine Auswahlbox angeboten.

Die Geschäftsbereichskennung (GBK) kann vom Lastschriftgläubiger beispielsweise zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbereiche beliebig gewählt werden. Dafür können alphanumerische Zeichen verwendet werden. Nicht zulässig sind Leerzeichen, Sonderzeichen und Umlaute.

Zulässige Zeichen

Für die Erstellung von SEPA-Nachrichten sind die folgenden Zeichen in der Kodierung gemäß UTF-8 bzw. ISO-885933 zugelassen.

Zugelassener Zeichencode / Zeichen / Hexcode

  • Numerische Zeichen / 0 bis 9 / X'30' - X'39'
  • Großbuchstaben / A bis Z / X'41' - X'5A'
  • Kleinbuchstaben / a bis z / X'61' - 'X'7A'
  • Apostroph / "'" / X'27
  • Doppelpunkt / ":" / X'3A
  • Fragezeichen / "?" / X'3F
  • Komma / "," / X'2C
  • Minus / "-" / X'2D
  • Leerzeichen / " " / X'20
  • Linke Klammer / "(" / X'28
  • Pluszeichen / "+" / X'2B
  • Rechte Klammer / ")" / X'29
  • Schrägstrich / "/" / X'2F

Zur Mandatsreferenz und Kundenreferenz beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Bei der Eingabe darf an erster und an letzter Stelle kein Schrägstrich „/“ stehen. Des Weiteren dürfen keine zwei aufeinanderfolgende Schrägstriche „//“ eingegeben werden. Die Erfassung eines Leerzeichens ist erlaubt.

Weitere zugelassene Zeichen und mögliche Konvertierung:

Bitte beachten Sie, dass eine korrekte Darstellung der folgenden Zeichen bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen nicht sichergestellt werden kann: Ä ä Ö ö Ü ü ß & * $ %

Hier kann es dazu kommen, dass eine Konvertierung (Umwandlung) der Zeichen stattfindet und es somit zu einer abweichenden Darstellung kommen kann. Beispiel für eine mögliche Konvertierung: Ä in A oder ß in s

Hinweis: Beträge über 12.500 Euro müssen ggf. der Bundesbank gemeldet werden (Z4-Formular).

SEPA-Teilnehmerländer

  • Andorra
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Inseln Jersey, Guernsey und Isle of Man
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vatikanstadt
  • Zypern