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Informationen zur Fusion

Fragen & Antworten

Informationen zur Fusion

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Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Fusion der Sparkasse Münsterland Ost und der Sparkasse Beckum-Wadersloh, die fortlaufend für Sie aktualisiert werden.

Überblick

Im Überblick

Durch die Beschlüsse der Träger beider Sparkassen schließen sich die Sparkasse Münsterland Ost und die Sparkasse Beckum-Wadersloh zusammen. Der Zusammenschluss dient den langfristigen strategischen Zielen, die Stärken beider Sparkassen zu bündeln und den Bedürfnissen der Kundschaft, der Aufsicht und der kommunalen Träger in einer sich stetig wandelnden Finanzwelt auf Dauer noch besser gerecht zu werden.

Rechtliche Fusion

1. August 2024

Der rechtliche Zusammenschluss der Sparkasse Münsterland Ost und der Sparkasse Beckum-Wadersloh erfolgt zum 1. August 2024. Ab diesem Zeitpunkt führen wir den gemeinsamen Namen Sparkasse Münsterland Ost.

Wichtig: Alle Verträge und Dokumente behalten ihre Gültigkeit, alle Konten werden wie bisher weitergeführt und auch der Zugang zum Online-Banking bleibt zunächst noch wie gewohnt bestehen. Für Sie ändert sich erst einmal nichts.

Technische Fusion

15. bis 17. November 2024

Die technische Zusammenführung erfolgt vom 15. bis 17. November 2024 mit der Zusammenführung der EDV-Systeme und Kontobestände. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die gemeinsame Kontoführung und Beratung geschaffen.

Wichtig: Erst mit der technischen Fusion wird es für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Beckum-Wadersloh zu Änderungen kommen. Für alle anderen Kundinnen und Kunden der Sparkasse Münsterland Ost ändert sich nichts.

Allgemeine Fragen & Anworten rund um die Fusion

Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Fusion?

Die rechtliche Fusion der Sparkasse Münsterland Ost und der Sparkasse Beckum-Wadersloh erfolgt zum 1. August 2024. Ab diesem Zeitpunkt führen wir den gemeinsamen Namen Sparkasse Münsterland Ost. Für die Kundinnen und Kunden der bisherigen Sparkasse Münsterland Ost ändert sich nichts. Für die Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh bleibt ihre Bankverbindung (Kontonummer) und damit auch der Zugang zum Online-Banking zunächst noch wie gewohnt bestehen.

Vom 15. bis 17. November 2024 werden die Kundensysteme zusammengelegt, was mit einigen Veränderungen für die Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh sowie technischen Einschränkungen zu diesem Zeitpunkt einhergeht. Über die Änderungen werden wir Sie selbstverständlich rechtzeitig und detailliert informieren. 

Werden sich die Kontonummern ändern?

Für Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh:
Mit der rechtlichen Fusion am 1. August 2024 ändert sich zunächst nur der Name der Sparkasse. Mit der technischen Zusammenführung beider Sparkassen vom 15. bis 17. November 2024 wird es zu Änderungen für die Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh kommen. Dies betrifft zum Beispiel die IBAN (Internationale Bankkontonummer). Die hiervon betroffenen Kundinnen und Kunden werden rechtzeitig und detailliert über alle erforderlichen Änderungen informiert. Bitte teilen Sie uns deshalb unbedingt Ihre aktuelle Adresse mit. Als Online-Kunde klicken Sie dazu einfach hier

Für Kundinnen und Kunden der Sparkasse Münsterland Ost:
Für Sie ändert sich nichts. Sollte sich Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer geändert haben, bitten wir Sie ebenfalls hier Ihre Adressdaten zu ändern. Vielen Dank.

Kann ich zukünftig überall im Münsterland Ost meine Geldgeschäfte erledigen (spezielle Regelungen für beleghafte Überweisungen, Barabhebungen und Einzahlungen)?

Die notwendigen Voraussetzungen für die „gemeinsame“ Kontoführung (beispielsweise Änderung der persönlichen Daten, Bareinzahlung an der Kasse) und Beratung in allen Filialen werden mit der technischen Fusion im November 2024 geschaffen.

Wie bisher auch, können Sie selbstverständlich im Online-Banking sowie an den SB-Terminals Überweisungen erfassen. Beleghafte Überweisungen geben Sie bitte bis zur technischen Fusion weiterhin in den Filialen Ihrer bisherigen Sparkasse ab.

Natürlich können Sie auch weiterhin an allen Geldautomaten der Sparkassenorganisation deutschlandweit Geld abheben. Sollten Sie Geld an einer Kasse abheben wollen, nutzen Sie bis zur technischen Fusion bitte weiterhin eine Filiale Ihrer bisherigen Sparkasse. Eine Verfügung in anderen Filialen der „neuen“ Sparkasse ist erst nach der technischen Fusion möglich.

Bis zur technischen Fusion ist eine Bareinzahlung auf eigene Konten nur in den Filialen Ihrer bisherigen Sparkasse möglich. Gleiches gilt auch für alle dafür vorgesehenen Einzahlungsautomaten – auch diese können Sie bis dahin nur in Ihrer bisherigen Sparkasse nutzen.

Ändern sich Preise oder Konditionen?

Die Preise für unser Produkt- und Dienstleistungsangebot bleiben gleich. Sollte sich hier in Zukunft etwas ändern, informieren wir Sie rechtzeitig.

Bleiben die Bedingungen meiner Versicherungen, Kredite, Bausparverträge und Depots etc. gleich?

Alle Verträge mit unseren Verbundpartnern (LBS, Provinzial, Deka, S-Kreditpartner, usw.) werden übernommen. Sollten Ihre Verträge von Veränderungen betroffen sein, werden wir Sie informieren.

Ich bin Kunde/Kundin beider Sparkassen. Was muss ich beachten?

Die Daten aus der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh werden in diesem Fall auf die Sparkasse Münsterland Ost übertragen. Da Sie als Kundin und Kunde für die erste Zeit dann doppelt in unserem System hinterlegt sind, findet nach einiger Zeit eine sogenannte "Verschmelzung" statt. Sofern Sie bisher in beiden Sparkassen einen Online-Banking-Vertrag nutzen, wird Ihr Berater oder Ihre Beraterin Sie persönlich ansprechen und informieren. 

Wie sieht die neue Fusionssparkasse aus?

Die Sparkasse Münsterland Ost ist nach der Fusion mit rund 14 Mrd. Euro Bilanzsumme die größte aller westfälisch lippischen Sparkassen. Mit über 1.400 Mitarbeitenden sind wir an über 80 Standorten in der Region präsent.

Die Fusionssparkasse hat ihren Hauptsitz in Münster. Neben den fünf Hauptstellen in Münster, Ahlen, Beckum, Oelde und Warendorf stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in unseren BeratungsCentern weiterhin zur Verfügung.

Wird sich durch die Fusion das Filialnetz verändern?

Die Fusion hat keine Auswirkungen auf das Filialnetz. Aus 6 (Sparkasse Beckum-Wadersloh) und 28 (Sparkasse Münsterlad Ost) werden nach der Fusion insgesamt 34 Filialen der neuen Sparkasse Münsterland Ost. Die bereits bestehenden SB- und Geldautomatenstandorte beider Sparkassen bleiben ebenfalls erhalten.

Ändert sich meine Beraterin oder mein Berater in der Sparkasse?

Grundsätzlich behalten Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Dies gilt sowohl für Privat- als auch für Firmenkunden. Unabhängig von einer Fusion kann es aus organisatorischen Gründen natürlich immer einmal zu einem Wechsel in der Zuordnung der persönlichen Beraterin oder des persönlichen Beraters kommen.

Gibt es durch die Fusion einen Personalabbau?

Nein – im Gegenteil: Ein Ziel der Fusion ist die Gewinnung und die Bindung von Arbeitskräften durch die Sparkasse als eine leistungsfähige, attraktive Arbeitgeberin, die im gesamten Kreis Warendorf und in Münster vertreten ist.

Bisher hat die Sparkasse immer viel für unsere Vereine, soziale und kulturelle Einrichtungen etc. getan. Bleibt das so?

Versprochen! Das regionale Engagement mit jährlich rund 1.000 Förder-Engagements im Bereich Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Bildung, Wirtschaft und Wissenschaft bleibt auch nach der Fusion unsere gemeinsame Herzensangelegenheit.

Zudem bleiben sowohl die Stiftungen der Sparkasse Münsterland Ost als auch die Stiftung der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh bestehen und stellen ebenfalls die nachhaltige Förderung der Region sicher.

FAQ für Privatkunden

Hinweise für alle Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh

(für alle anderen Kundinnen und Kunden der Sparkasse Münsterland Ost ändert sich nichts)

Bankverbindung und Zahlungsverkehr

Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?

Ab Montag, 18. November 2024, gilt für die gesamte Sparkasse Münsterland Ost die einheitliche Bankleitzahl 400 501 50. Alle Konten und Depots erhalten daher eine neue IBAN (Internationale Kontonummer) und eine neue BIC (Internationale Bankleitzahl). Diese finden Sie auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos, in Ihrem Online-Banking und in Ihrer Sparkassen-App. Bitte informieren Sie auch alle Verfügungsberechtigten.

In Einzelfällen kann es sein, dass sich zudem Kontonummern als Bestandteil Ihrer IBAN ändern. Wenn Ihr Girokonto davon betroffen ist, informieren wir Sie Anfang November persönlich per Brief. Sie erhalten in diesen Fällen automatisch und kostenlos eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns.

Wenn sich Ihre Kontonummer nicht ändert, können Sie Ihre bisherige Sparkassen-Card weiternutzen.

Wie lautet die neue Bankleitzahl/BIC?

Ab Montag, 18. November 2024, gilt für die gesamte Sparkasse Münsterland Ost die einheitliche Bankleitzahl 400 501 50 und die BIC (Internationale Bankleitzahl) WELADED1MST. Daher ändert sich Ihre IBAN (Internationale Kontonummer). Diese sowie die BIC finden Sie auf jedem Kontoauszug Ihres Girokontos.

Einen IBAN-Rechner finden Sie zudem hier.

Werden Zahlungen an meine alte Kontonummer weitergeleitet?

Alle Gut- und Lastschriften, die noch mit der alten Kontonummer/IBAN/BLZ eingehen, werden bis auf Weiteres automatisch weitergeleitet. Handlungsbedarf besteht durch die mehrjährige Weiterleitung der Gutschriften und Lastschriften daher nicht. Bitte denken Sie dennoch daran, Ihre neuen Kontodaten an Zahlungspartner weiterzugeben. Bei vielen Zahlungs­verkehrs­partnern können Sie Ihre geänderte IBAN und Kontonummer selbstständig im jeweiligen Online-Portal hinterlegen.

Sollte das nicht möglich sein, können Sie Ihre Zahlungsverkehrspartner schriftlich mit diesem Musterschreiben über die Änderung Ihrer IBAN/Kontonummer informieren.

Was passiert mit Daueraufträgen?

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Bestehende Daueraufträge stellen wir automatisch für Sie um.

Was passiert mit meinen Freistellungsaufträgen?

Uns erteilte Freistellungsaufträge werden ohne Änderungen der Sparkassen übertragen und bleiben weiterhin gültig. Sollten Sie beiden Sparkassen Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese zusammengeführt und die Beträge addiert.

Was geschieht mit Vordrucken?

Ihre alten Zahlungsverkehrsvordrucke (Überweisungen und Scheckvordrucke) können Sie bis zum 17. November 2024 verwenden. Ab dem 18. November 2024 können nur noch die neuen Vordrucke verwendet werden, die Sie über Ihre Geschäftsstelle erhalten.

Benötige ich ein neues Sparbuch, auf dem der Name Sparkasse Münsterland Ost eingedruckt ist?

Nein. Die ausgegebenen Sparbuchurkunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh behalten ihre volle Gültigkeit und müssen nicht ausgetauscht werden. Alle Zahlungen werden auf die geänderte Kontonummer übertragen.

Gibt es Änderungen bei Depots?

Ihr Depot sowie weitere Verträge behalten unverändert ihre Gültigkeit. Die Depotnummern werden im Rahmen der technischen Zusammenführung vom 15. bis 17. November 2024 angepasst. Ab dem 18. November 2024 sehen Sie Ihre neue Depotnummer in Ihrem Online-Banking oder erhalten diese telefonisch in unserem KundenServiceCenter.

Karten

Benötige ich eine neue Sparkassen-Card?

Die meisten Kundinnen und Kunden können die bisherigen Sparkassen-Cards der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh trotz der alten Sparkassenbezeichnung und der alten IBAN uneingeschränkt bis zum Ablaufdatum mit ihrer bisherigen Geheimzahl weiter nutzen.

In einigen Fällen kann es sein, dass sich Kontonummern ändern (siehe „Bekomme ich eine neue Kontonummer/IBAN?“). Betroffene Kundinnen und Kunden informieren wir Anfang November persönlich per Brief. Sie erhalten in diesen Fällen automatisch auch eine neue Sparkassen-Card und eine neue PIN von uns. Der Austausch ist für Sie kostenlos. Die vorgegebene PIN können Sie ab dem 18. November 2024 an allen Geldautomaten in Ihre Wunsch-Geheimzahl ändern. Wenn Sie mit Ihrer Sparkassen-Card mobil via Handy oder Smartwatch bezahlen, wird bei Austausch der Karte die dazugehörige digitale Sparkassen-Card automatisch aktualisiert.

Was muss ich beachten, wenn ich mich im November im Ausland befinde?

Denken Sie bitte daran, Ihre bisherige und Ihre neue Sparkassen-Card mit ins Ausland zu nehmen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Benötige ich eine neue Kreditkarte?

Nein. Kreditkarten der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh bleiben bis zum turnusmäßigen Austausch gültig. Erst wenn Ihre aktuelle Karte abläuft, erfolgt die Umstellung auf den neuen Namen der Sparkasse. Wie üblich erhalten Sie bei Ablauf Ihrer aktuellen Kreditkarte automatisch eine neue Karte mit einer neuen Kartennummer.

An wen wende ich mich, wenn ich meine Karte sperren lassen muss?

Am Wochenende vom 15. bis 17. November 2024 können Sie Ihre Karte nicht über das Online-Banking, sondern nur über die allgemeine Sperr-Rufnummer 116 116 sperren lassen.

Online-Banking

Wie erreiche ich mein Online-Banking?

Ab Montag, 18. November 2024, nutzen Sie bitte die Adresse www.sparkasse-muensterland-ost.de.

Falls Sie die Internetseite bzw. den Online-Banking Login der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh als Favorit / Lesezeichen in Ihrem Browser gespeichert haben, ändern Sie bitte den Link auf die neue Adresse www.sparkasse-muensterland-ost.de ab. 

Was sind meine Zugangsdaten?

Im Regelfall können Sie sich wie gewohnt mit Ihrem bekannten Anmeldenamen sowie Ihrer PIN einloggen. Wenn Sie das chipTAN-Verfahren nutzen, verwenden Sie dafür bitte ab dem 18. November 2024 Ihre neue Sparkassen-Card.

In Einzelfällen kann es nach der technischen Fusion zu Dopplungen beim Anmeldenamen kommen. In diesen Fällen informieren wir Sie im Vorfeld postalisch über das weitere Vorgehen. Ab dem 18. November 2024 können Sie sich auf Wunsch einen neuen Anmeldenamen in den Einstellungen Ihres Online-Bankings vergeben.

Warum muss ich die Geräteerkennung neu aktivieren?

Ab dem 18. November 2024 erreichen Sie die Sparkasse Münsterland Ost unter der einheitlichen Internetadresse www.sparkasse-muensterland-ost.de.

Die Geräteerkennung, die Sie unter der bisherigen Adresse www.sparkasse-beckum.de aktiviert hatten, kann aus Sicherheitsgründen nicht auf die neue Adresse übernommen werden.

Aktivieren Sie einfach während der Anmeldung unterhalb des PIN-Feldes die Funktion der Geräteerkennung, um Ihren Browser beziehungsweise Ihr verwendetes Gerät auch für die neue Seite als vertrauenswürdig zu speichern.

Was geschieht mit meinen Vorlagen und terminierten Überweisungen?

Vorlagen, die Sie im Online-Banking der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh angelegt haben, werden in das Online-Banking der Sparkasse Münsterland Ost überführt.

Terminierte Überweisungen, die Sie vor der Fusion im Online-Banking der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh erfasst haben, werden selbstverständlich auch dann korrekt ausgeführt, wenn das Ausführungsdatum nach der technischen Fusion liegt.

Gibt es Einschränkungen bei meinem Finanzplaner?

Nach der technischen Fusion wird es etwa eine Woche dauern, bis die folgenden Funktionen wieder zur Verfügung stehen:

  • Umsatzkategorisierung
  • Verschlagwortung von Umsätzen
  • Finanzauswertung
  • Kontostandsprognose
  • Budgetierung und Budget-Benachrichtigungen
  • Search-As-You-Type-Suche im Empfängerfeld der Überweisung
Ab wann kann ich die Daten der Verbundpartner wieder sehen?

Vertragsdaten unserer Verbundpartner (LBS, Wertpapierbestände) stehen in der App ab Montag, 18. November 2024, im Laufe des Tages wieder zur Verfügung.

Ich nutze ein externes Programm für den Zahlungsverkehr. Was muss ich beachten?

Sollten Sie PC-Programme für Ihren Zahlungsverkehr einsetzen, müssen Sie Ihre Auftraggeberdaten (Bankleitzahl und ggf. Kontonummer) darin anpassen. Die Bankleitzahl der Sparkasse Münsterland Ost lautet: 400 501 50, die BIC ist WELADED1MST.

Ich habe Probleme mit dem Online-Banking. Wer hilft mir weiter?

Bei Fragen können Sie sich per Kontaktformular oder telefonisch unter 0251 598-0 an uns wenden (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr).

Ich nutze Online-Brokerage. Was muss ich beachten?

Ab Montag, 11. November 2024, 16 Uhr bis zur technischen Fusion können Sie keine Emissionen zeichnen.

Das Online-Brokerage steht von Freitag, 15. November 2024, 16:30 Uhr, bis Sonntag, 17. November 2024, nicht zur Verfügung. Ab Montag, 18. November 2024 stehen Ihnen die Funktionen wieder zur Verfügung.

Ich hatte Konten und Online-Banking Zugriff in beiden Häusern. Muss ich etwas tun?

Die Daten aus Beckum-Wadersloh werden auf die Sparkasse Münsterland Ost übertragen. Falls möglich und sinnvoll, werden in den Wochen nach der Fusion Ihre Konten in einem gemeinsamen Online-Banking-Zugang zusammengefasst und der überflüssige Zugang gelöscht. Falls Sie hiervon betroffen sind, werden wir Sie rechtzeitig über notwendige Schritte informieren und Sie bei der Sicherung Ihrer Postfachinhalte unterstützen.

Apps

Was muss ich in der Sparkassen-App beachten?

Beim ersten Starten der Sparkassen-App ab dem 18. November 2024 hilft Ihnen ein Fusionsassistent bei der Umstellung Ihrer Konten. Sollte der Assistent nicht starten, aktualisieren Sie bitte die Sparkassen-App im Google Play Store bzw. im Apple App Store und starten Ihr Smartphone gegebenenfalls neu.

Eine Anleitung zum Fusionsassistenten finden Sie hier.

Ich habe meine Login-Daten für die Sparkassen-App vergessen. Was nun?

Wenn Sie Ihr App-Passwort vergessen haben, setzen Sie die App bitte zurück. Im Anschluss müssen Sie Ihre Konten neu einrichten.

Wenn Sie Ihre Online-Banking-PIN vergessen haben, können Sie diese auf unserer Internetseite über den Punkt „Zugangsdaten vergessen?“ zurücksetzen.

Funktionieren meine Kontowecker weiterhin?

Nachdem Sie den Umstellungsassistenten für Ihre Konten durchlaufen haben, müssen Sie die push-Adresse neu anlegen. Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:

  1. Neue push-Adresse registrieren: Klicken Sie hierfür in der Sparkassen-App auf „Profil“ > „Kontowecker“ und dann rechts oben auf „Registrieren“.
  2. Neue push-Adresse zuordnen: Warten Sie einige Minuten, bevor Sie unter „Profil“ >„Kontowecker“ Ihre bestehenden Kontowecker auswählen und über „Kontowecker bearbeiten“ die neue push-Adresse für die Benachrichtigung zuordnen.
Was kann ich tun, wenn ich keine Umsatzdaten mehr sehen kann?

In einigen Fällen kann es passieren, dass Kundinnen und Kunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh ihre Umsatzdaten nicht mehr in der Sparkassen-App einsehen können. Nutzen Sie in diesen Fällen bitte das Online-Banking über unsere Internetseite.

Was muss ich in der S-Invest App tun?

Die Daten in Ihrer bestehenden S-Invest App können aus technischen Gründen nicht übertragen werden. Bitte löschen Sie die S-Invest App und installieren diese nach dem 18. November 2024 neu, um Ihre vorhandenen Depots hinzuzufügen. Halten Sie bitte Ihren Anmeldenamen und Ihre Online-Banking-PIN bereit. Den Link zum Download der App und eine Kurzanleitung zur Einrichtung erhalten Sie hier.

FAQ für Firmenkunden

Hinweise für alle Firmenkundinnen und Firmenkunden der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh

(für alle anderen Kundinnen und Kunden der Sparkasse Münsterland Ost ändert sich nichts)

Was muss ich bei der Änderung von Bankverbindungen in Zahlungsverkehrsprogrammen beachten?

Ersetzen Sie in Ihren Zahlungsverkehrsprogrammen nicht nur die Bankleitzahl der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh durch die Bankleitzahl der Sparkasse Münsterland Ost. Bei Änderungen muss grundsätzlich die Kontonummer und die Bankleitzahl bzw. die IBAN in Gänze geändert werden. Bei Nachfragen steht Ihnen Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne zur Verfügung.

Darf ich Geschäftsunterlagen, auf denen meine alte Bankverbindung aufgedruckt ist, weiterhin nutzen?

Restbestände an Briefbögen mit alten Kontodaten können Sie nach der technischen Fusion aufbrauchen. Wir leiten Zahlungen automatisch richtig weiter. Bei Neuauflagen denken Sie bitte daran, nur die neue Bezeichnung „Sparkasse Münsterland Ost“ sowie die neue IBAN aufdrucken zu lassen.

Was ist bei Zahlungen mit Doppel-Zeichnungsberechtigung zu beachten?

Zahlungen, die über das Online-Banking mit chipTAN oder der pushTAN-App eingereicht werden und die von zwei Teilnehmenden zu autorisieren sind, müssen bis spätestens zum 15. November 2024, 15 Uhr, vollständig von beiden Berechtigten autorisiert sein. „Teilautorisierte“ Zahlungen können nicht verarbeitet werden und müssen erneut eingereicht werden.

Ich reiche meine Zahlungen über das Electronic-Banking-Verfahren EBICS ein. Wie ist die Vorgehensweise zur Fusion?

Als Nutzerin oder Nutzer des EBICS-Verfahrens erhalten Sie von uns Mitte Oktober neue Zugangsdaten für den EBICS-Server der Sparkasse Münsterland Ost sowie weitere Informationen über den Wechsel.

Letzter Sendetermin für Ihre Zahlungen vor der technischen Fusion ist der 15. November 2024, 13 Uhr. Achten Sie bitte darauf, neben den Zahlungen auch alle benötigten elektronischen Unterschriften vor diesem Termin mitzusenden.

Nach dem 18. November 2024 rufen Sie bitte noch einmal mit den alten Zugangsdaten der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh Ihre Kontoumsätze ab und wechseln danach auf die neuen Zugangsdaten der Sparkasse Münsterland Ost inklusive des Wechsels auf Ihre neue IBAN.

Ich arbeite mit einem Service-Rechen-Zentrum (z. B. DATEV) zusammen. Was ist hier zu beachten?

Informieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner Ihres Service-Rechenzentrums (z. B. über Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater) rechtzeitig über die anstehende Fusion und teilen Sie Ihre neue IBAN mit.

Letzter Sendetermin für Ihre Zahlungen vor der technischen Umstellung ist der 15. November 2024, 13 Uhr. Achten Sie bitte darauf, neben den Zahlungen auch alle benötigten elektronischen Unterschriften vor diesem Termin mitzusenden bzw. Ihren unterschriebenen Begleitzettel rechtzeitig einzureichen, damit Ihre Zahlung von unseren Mitarbeitenden vor 13 Uhr freigegeben werden kann.

Nach der Umstellung ab dem 18. November 2024 ruft Ihr Service-Rechenzentrum dann letztmalig Kontoumsätze mit der alten IBAN der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh ab und wechselt danach auf die neuen Zugangswege der Sparkasse Münsterland Ost inklusive des Wechsels auf Ihre neue IBAN.

Ich nutze ein Kartenbezahlterminal. Was gibt es hier zu beachten?

Bitte teilen Sie Ihrem Terminalanbieter bzw. Netzbetreiber zeitnah Ihre neue IBAN mit und informieren Sie ihn, dass er für Gutschriften nach der technischen Fusion (ab 18.11.2024) ausschließlich die neue IBAN verwenden soll.

Haben Sie Ihr Kartenterminal direkt über die Sparkasse bezogen, kümmern wir uns für Sie um die fristgerechte Änderung der IBAN.

Ich habe weitere Fragen. An wen wende ich mich?

Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

FAQ Kontakt

Kontakt

Ändern sich die E-Mail-Adressen und Telefonnummern meiner Ansprechpartner:innen?

Ab dem 18. November 2024 erreichen Sie uns über die zentrale Rufnummer 0251 598-0. Firmenkundinnen und Firmenkunden können sich auch direkt an die BusinessLine für Geschäftskunden wenden, Tel.: 0251 598 22534.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie künftig nicht mehr von der Telefonnummer der ehemaligen Sparkasse Beckum-Wadersloh aus anrufen, sondern von der oben genannten Rufnummer.

Die E-Mail-Adressen Ihrer Ansprechpartner:innen sind nach dem folgenden Format aufgebaut:

Name: Max Mustermann; E-Mail: max.mustermann@sparkasse-muensterland-ost.de.

Bis auf weiteres leiten wir E-Mails an die alten Adressen noch für Sie weiter.

Wie erreiche ich die Sparkasse Münsterland Ost im Internet?

Nach der technischen Fusion gilt die einheitliche Adresse www.sparkasse-muensterland-ost.de. Die alte Adresse www.sparkasse-beckum.de wird bis auf weiteres automatisch hierauf umgeleitet.

Wer ist „Linda“?

Linda ist unser Chatbot, also unsere virtuelle Assistentin. Sie begrüßt Sie auf der Internetseite der Sparkasse Münsterland Ost und beantwortet rund um die Uhr Ihre Fragen zu unseren Produkten, Leistungen und Services. Linda sagt Ihnen auch, wann eine gewünschte Geschäftsstelle geöffnet hat, was Sie tun müssen, wenn Sie Ihre Sparkassen-Card verloren haben, und vieles mehr.

Ändert sich etwas an den Servicezeiten der Standorte?

Unsere Standorte bleiben mit Ihren persönlichen Beraterinnen und Beratern bestehen. Nutzen Sie gerne unsere Beratungszeiten von 8 bis 18 Uhr. Die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners oder Ihrer Ansprechpartnerin finden Sie im Online-Banking. Die Servicezeiten der einzelnen Filialen finden Sie im Filialfinder.

Ich habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Zusätzlich zur Beratung in den Filialen erreichen Sie uns über die folgenden Kanäle:

  • KundenServiceCenter Sparkasse Münsterland Ost: 0251 598-0 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)
  • KundenServiceCenter Regionalmarkt Beckum-Wadersloh: 02521 27-0 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)
  • BusinessCenter in Münster für Firmenkunden: 0251 598 22777 (montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr)
  • BusinessCenter in Warendorf für Firmenkunden: 0251 598 20222 (montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr)
  • BusinessCenter in Beckum für Firmenkunden: 02521 27-300 (montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 17 Uhr; donnerstags von 8 bis 18 Uhr)
  • Sperr-Notruf für Online-Banking und Karten: 116 116 (aus dem Ausland: +49 116 116)
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