Bequem und kostenfrei. Als buchführungspflichtiger Online-Banking-Kunde der Sparkasse können Sie das Elektronische Postfach nach einfacher Freischaltung für den Empfang elektronischer Kontoauszüge nutzen.
Wichtige Hinweise zu den steuerrechtlichen Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
„Elektronischer Kontoauszug mit qualifizierter Signatur“.
Qualifizierte elektronische Signatur. Dank qualifizierter elektronischer Signatur ist der elektronische Kontoauszug einem Papierkontoauszug gleichgestellt. Mit Hilfe der Signatur können Sie im Rahmen Ihrer Buchführungspflichten gegenüber dem Finanzamt bzw. Betriebsprüfern nachweisen, dass der Auszug tatsächlich von der Sparkasse erstellt wurde und seit der Erstellung nicht verändert wurde.
Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie einen sogenannten "Signatur-Viewer". Weiteres technisches Equipment ist nicht erforderlich. Die für Sparkassenkunden kostenfrei nutzbare Software Sign Live! Sparkassen-Edition können Sie hier herunterladen.
Maschinelle Auswertbarkeit. Um die steuerrechtlichen Anforderungen an die maschinelle Auswertbarkeit erfüllen zu können, müssen Sie zusätzlich zur PDF-Kontoauszugsdatei auch die Umsatzdaten aus Ihrer Electronic-Banking-Software aufbewahren und auf Verlangen zugänglich machen.
Temporäre Erhöhung bis 25.000 Euro für mich als
Dauerhafte Senkung für mich als
Temporäre Erhöhung bis 25.000 Euro für mich als
Temporäre Erhöhung ab 25.000 Euro für mich als
* Temporäre Erhöhungen sind immer auch vom Kontoinhaber zu unterschreiben.
Hinweis
Bei der temporären Erhöhung Ihres Tageslimits per PDF erfolgt die Bearbeitung des Faxes bzw. der E-Mail innerhalb unserer Geschäftszeiten.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.