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Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden.

Geräteerkennung

Schnell und sicher online anmelden.

  • Einmalig Ihre Geräte speichern
  • Direkt Vertrauen herstellen
  • Künftig noch sicherer anmelden
Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • • Ihre Online-Banking-Zugangs¬daten sind der Schlüssel zu Ihrem Online-Banking. Sollten Ihre Zugangs¬daten in die falschen Hände geraten sein, können diese diese nur durch Ihre Freigabe/TAN-Bestätigung für die Anmeldung ins Online-Banking verwendet werden. 
  • Die von Ihnen häufig genutzten Geräte können Sie mit Bestätigung durch eine Freigabe als bekannt speichern und diese dann auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen nutzen.
  • Neben der Nutzung Ihres Online-Banking in der Internet-Filiale ist die Geräteerkennung  nun auch  in unseren Apps oder und in Finanzverwaltungsprodukten aktiv. Sobald die Geräteerkennung durch uns aktiviert wurde, ist jeweils eine einmalige Freigabe/TAN-Bestätigung durch Sie erforderlich.
So geht's

So geht's

Bei der Anmeldung zum Online-Banking in der Internet-Filiale haben Sie die Wahl, ob Sie ein genutztes Gerät speichern möchten.

Sie melden sich von einem unbekannten Gerät an?

Dann müssen Sie zusätzlich zur Eingabe von Anmeldenamen und Online-Banking-PIN immer eine Freigabe der push- bzw. chipTAN vornehmen. Dies macht das Online-Banking für Sie noch sicherer.

Sie melden sich mit einem vorab gespeicherten Gerät an?

Dies wird erkannt und Sie können sich weiterhin bequem mit Anmeldenamen und Online-Banking-PIN anmelden.

Bitte verwenden Sie immer eine aktuelle  Apps bzw. Finanzverwaltungssoftware für das Online-Banking. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Finanzverwaltungssoftware bzw. Ihre App Sparkasses bzw. Sparkasse Business auf dem neuesten Stand sind. Veraltete Versionen stellen ein Sicherheitsrisiko dar und können zu Fehlermeldungen führen. 

Sie nutzen Online-Banking mit unseren Apps?

Die Geräteerkennung steht ab dem 28. Mai auch  für unsere Apps zur Verfügung, wie zum Beispiel für die App Sparkasse. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten mit betrügerisch erbeuteten (Anmeldename und Online-Banking-PIN)  wird verhindert.

Die wichtigsten Infos zu unserer App Sparkasse mit Links, Anleitungen und Screenshots haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Die wichtigsten Infos zu unserer App S-Invest mit Links, Anleitungen und Screenshots haben wir Ihnen hier zusammengestellt. 

Die wichtigsten Infos zu unserer App S-Business mit Links, Anleitungen und Screenshots haben wir Ihnen hier zusammengestellt. 

Die wichtigen Infos zu unserer Banking-Software SFirm incl. Links zu den relevanten Handbüchern haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Sie nutzen Online-Banking in der Internet-Filiale?

Sie entscheiden zukünftig bei der Anmeldung, ob Sie das genutzte Gerät speichern und sich an diesem in Zukunft ohne die zusätzliche Freigabe anmelden wollen.

Nach Klick auf [Weiter] prüft die Anwendung, ob das Gerät bereits bekannt ist und gespeichert wurde. In diesem Szenario ist das Gerät noch nicht hinterlegt. Die Maske zur Eingabe der Online-Banking-PIN wird angezeigt. Hinzu kommt ein Schalter (sogenannter Toggle-Switch) über den Sie das erkannte Gerät speichern können.

Künftig erkennen Sie bei der Anmeldung auch, dass Sie auf einem wiedererkannten, gespeicherten Gerät aktiv sind.

Sie nutzen Online-Banking mit einer App bzw. in FinanzverwaltungsSoftwareprodukten?

Die Geräteerkennung steht nun auch für Finanzverwaltungsprodukte zur Verfügung. Dadurch ist ein weiterer Schutz vor Trickbetrug gegeben und ein Auslesen Ihrer Kontodaten mit betrügerisch erbeuteten(Anmeldenamen und Online-Banking-PIN) wird verhindert.

Diese neue Sicherheitsfunktion erfordert, dass Sie einmalig auch Ihre Finanzverwaltungssoftware als vertrauenswürdig speichern. Hierfür werden Sie zu einer Freigabe aufgefordert und können das jeweilige Gerät bzw. die Finanzverwaltungssoftware dann direkt als vertrauenswürdig speichern.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die weitere Nutzung eine aktuelle Version Ihrer Finanzverwaltungssoftware benötigen. Führen Sie also gegebenenfalls kurzfristig ein Update durch. Falls es dennoch Probleme geben sollte, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Finanzverwaltungsproduktes.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Sie Cookies im Browser zulassen. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

Bei Aufruf der Internet-Filiale wird das technisch notwendige Cookie "DeviceID" gesetzt. Das Cookie enthält eine zufällig generierte Zahl (UUID - Universally Unique Identifier), die damit im Browser des Kunden als Cookie-Merkmal abgelegt wird.

Da es sich um eine sicherheitsrelevante, technische Information ähnlich einer Sitzungs-ID handelt, fällt das Cookie in die Kategorie der „notwendigen Cookies“, die keine explizite Zustimmung erfordern.

In den Datenschutzhinweisen sind in Kapitel III.2 Verwendung von Cookies - Cookie, Klassifizierung und Speicherdauer aufgeführt.

FAQ

FAQ

Was genau ist die Geräteerkennung?

Bereits bei der Anmeldung merkt sich Ihr Online-Banking, mit welchem Gerät oder Browser Sie sich angemeldet haben. Dabei kann es sich um Ihren PC, Notebook, Ihr Tablet oder Smartphone handeln.

Bei jeder weiteren nachfol­genden Anmeldung im Online-Banking wird automatisch geprüft, ob es sich um ein bereits bekanntes Gerät oder Browser handelt.

Wofür brauche ich die Geräteerkennung?

Um die Sicherheit im Online-Banking zu erhöhen sind künftig immer zwei Sicherheits­merkmale bei Ihrer Sparkasse verpflichtend. So wie man bei der Überweisung schon heute eine TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt hat, sind ab sofort auch für die Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale erforderlich.

Diese sogenannte Zwei-Faktor-Anmeldung ist deutlich sicherer und ist inzwischen der neue Standard für eine sichere Anmeldung.

Um den Anmeldeprozess bequem und einfach zu halten haben wir die Geräte­erkennung entwickelt. Allein auf als vertrauens­würdig gespeicherten Geräten ist eine einfache Anmeldung mit nur einem Sicherheits­faktor (PIN) – wie bisher – weiterhin möglich.

Muss ich die Geräteerkennung nutzen?

Nein, die Geräte­erkennung ist nicht verpflichtend, wird aber von uns empfohlen. Wenn Sie auf die Geräte­erkennung verzichten, werden bei jeder Anmeldung zwei Sicherheits­merkmale abgefragt. Jede Anmeldung erfordert dann die Eingabe von PIN und TAN bzw. Freigabe über die S-pushTAN-App.

Warum wird mein Gerät nicht wiedererkannt, obwohl ich es bereits gespeichert habe?

Wahrscheinlich ist im Browser die Verwendung von Cookies deaktiviert. Nach Aktivierung sollte das Problem behoben sein. Manche Browser sind so eingestellt, dass Sie beim Beenden automatisch alle Cookies löschen.

Manchmal übernimmt diese Aufgabe auch eine Anti-Viren-Software oder ein Browser-Plugin, das Sie eventuell verwenden. Stellen Sie bitte sicher, dass die Cookies im Online-Banking verwendet werden können.

In welchen Fällen ist eine TAN-Eingabe beziehungsweise Freigabe erforderlich?

In folgenden Fällen kann es passieren, dass bei der Anmeldung in Ihr Online-Banking zusätzlich eine TAN beziehungs­weise eine Freigabe über die S-pushTAN-App benötigt wird:

  • Die gesetzlich verpflichtende "regelmäßige Bestätigung des Online-Zugangs" im Rahmen der EU-Zahlungsdienste­richtlinie (PSD2) bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall wird auch zukünftig  nach Ablauf eines gewissen Zeitraums die erneute Eingabe einer TAN bzw. eine Freigabe über die S-pushTAN-App erforderlich.
  • Sie verwenden ein neues, bisher unbekanntes Gerät (z.B. neues Notebook, Tablet oder Smartphone) oder einen neuen Browser.
  • Sie haben in Ihrem Browser eingestellt, dass nach jedem Schließen alle Cookies gelöscht werden.
  • Sie nutzen einen privaten Surfmodus in Ihrem Browser.
  • Sie nutzen weitere Software, Firewalls oder Browser-Plug-Ins, welche bestimmte Funktionen im Browser blockieren.
  • Bei manchen Viren­scannern (z.B. Kaspersky) müssen ggf. entsprechende Ausnahmen angelegt werden.
  • Sofern die Geräte­erkennung nicht genutzt wird, ist zusätzlich zu Anmelde­namen und PIN immer eine TAN bzw. Freigabe in der S-pushTAN-App erforderlich.
Wie viele Geräte kann ich speichern?

Aktuell gibt es keine Begrenzung der Speicherung von Geräten.

Wo kann ich meine gespeicherten Geräte verwalten?

Sie können Ihre als vertrauens­würdig gespeicherten Geräte im Online-Banking unter dem Navigations­punkt "Sicherheit und TAN-Verfahren" verwalten.

Sind die zusätzlich erforderlichen TANs bzw. Freigaben in der S-pushTAN-App kostenpflichtig?

Für Sie fallen hier keine weiteren Kosten an.

Ich habe bisher einen Passwort-Manager verwendet und habe damit jetzt Probleme.

Dadurch, dass die Anmeldung zum Online-Banking nach Einführung der Geräteerkennung auf zwei Bildschirmseiten verteilt ist, kann es unter Umständen zu Problemen mit Passwort­managern kommen.

Das gleiche gilt für die Passwort­speichermöglichkeit in gängigen Browsern. Im Regelfall funktionieren diese Passwortmanager wieder, wenn Sie die Anmeldedaten noch einmal neu eingeben.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Anmelde­daten nicht mehr kennen sollten, beantragen Sie diese nicht direkt neu. Die Anmeldedaten sind weiterhin im Passwort-Manager bzw. im Browser gespeichert. In gängigen Browsern erreichen Sie die Passwort­funktion in den Einstellungen.

Bitte beachten Sie, dass die ungesicherte Speicherung des Online-Banking-Passworts gegen die in den Kundenbedingungen vereinbarten Sorgfalts­pflichten verstößt. Achten Sie daher darauf, dass der Zugang zu den gespeicherten Anmelde­daten mit einem (Master-)Passwort gesichert ist.

Gibt es die Geräteerkennung auch in der App "Sparkasse" bzw. "Sparkasse Business"?

Die Geräteerkennung wird in die App "Sparkasse" bzw. "Sparkasse" voraussichtlich bis Ende 2023 integriert.

Sicher im Netz unterwegs

Schützen Sie Ihre Konten und Depots vor unberechtigten Zugriffen. Verfolgen Sie die aktuellen Sicherheits­warnungen Ihrer Sparkasse und beachten Sie ein paar einfache Regeln zur sicheren Nutzung des Internets.

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